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Arbeitsschutz am Arbeitsplatz

Bei vielen Arbeitsstellen ist ein ausreichender Arbeitsschutz Vorschrift. Um welche Arbeitsstellen handelt es sich und worauf muss der Arbeitgeber achten? Was sollte auch der Arbeitnehmer wissen?

Was bedeutet Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz sind nach rechtlicher Definition alle Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Dienen soll dieser einer Unfallverhütung am Arbeitsplatz, sowie Schutz vor Schadstoffen und anderen Gesundheitsrisiken. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz, in welchem die einzelnen Vorschriften festgehalten sind. Noch immer jedoch gibt es viele Unklarheiten bezüglich dieses Themas. Außerdem kursieren eine Menge Halbwahrheiten. Wir wollen in diesem Artikel für Klarheit sorgen.

Entwicklung des Arbeitsschutzes

Arbeitsschutz ist heute selbstverständlich. Beim Werken mit großen oder scharfen Gegenständen muss Schutzkleidung getragen werden, beim Fräsen wird wegen herumfliegender Späne eine Schutzbrille getragen, auf der Baustelle ist ein Helm Pflicht und um vor Rauch und Gasen zu schützen wird eine Löt Absauganlage eingesetzt. All das war nicht immer so selbstverständlich, wie das heute der Fall ist. Zu Beginn der Industrialisierung hatte von Arbeitsschutz noch nie jemand etwas gehört. Lohnarbeiter, darunter auch Kinder, waren Arbeitsbedingungen ausgesetzt, die heute unzulässig wären. Eine der ersten Kämpferinnen für besseren Arbeitsschutz kam aus England: Eine Arbeiterin, Sarah Chapman, rief in einer Streichholzfabrik zum Streik auf. In der Zeit der frühen Industrialisierung passierten auf den Baustellen nicht nur viele Unfälle, auch schleichende Gesundheitsschädigungen wie das Einatmen giftiger Gase über einen längeren Zeitraum wurden toleriert. Zum Teil muss dazu gesagt werden, dass die Giftigkeit oft weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber klar war. Erst die Bismarcksche Sozialgesetzgebung setzte der Willkür zumindest in Deutschland ein Ende. Er führte die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung ein und rief eine Unfallversicherung ins Leben. Ab diesem Zeitpunkt rückte der Arbeitsschutz immer mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Das heutige Arbeitsschutzgesetz trat 1986 in Kraft.

Arten von Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz teilt sich in Deutschland in drei Bereiche ein. Es wird zwischen einem allgemeinen Arbeitsschutz, einem technischen Arbeitsschutz und einem medizinischen Arbeitsschutz unterschieden. Beim technischen Arbeitsschutz geht es darum Sicherungen und Verbesserungen der Sicherheit sowie des Gesundheitsschutzes von Personen zu fördern, die mit technischen Tätigkeiten arbeiten. Der allgemeine Arbeitsschutz bezieht sich dagegen auf alle Arbeiter. Hier geht es um jede Sicherheitsvorkehrung, die getroffen wird, auch in weniger gefährdeten Bereichen wie einem Büro. Auch Arbeitszeiten und Kündigungsschutz fallen unter diesen Bereich. Beim medizinischen Schutz geht es um die Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen. Arbeitsschutz im Allgemeinen ist aus vorgenannten Gründen von immenser Wichtigkeit und sollte keinesfalls vernachlässigt werden.